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Google Analytics Datenschutz wird weiter kontrolliert

Laptop mit Notizheft und Wasserglas

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Nach Bayern hat nun auch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg angekündigt, den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics bei hiesigen Webseitenbetreibern zu überprüfen. Ab dem 2. Quartal soll kontrolliert werden, daher sollten Webseitenbetreiber ihre Webseiten auf die folgenden Punkte hin checken:

  • Ist IP-Masking aktiviert?

  • Sind die Datenschutzhinweise auf der Webseite korrekt und in der aktuellen Fassung eingebunden?

  • Findet sich ein Hinweis auf das OptOut-Plugin von Google Analytics?

  • Wurde die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google geschlossen?

  • Existieren in den Profilen möglicherweise unrechtmäßig erworbene Altdaten?

Ein datenschutzwidriger Einsatz von Google Analytics kann zum Einschreiten des Landesdatenschutzbeauftragten führen, im schlimmsten Fall drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 €. Ob Ihre Google Analytics Einrichtung den Anforderungen an den Datenschutz genügt überprüfen wir gerne bei einer kostenlosen Erstanalyse, kontaktieren Sie uns einfach.

Philipp Schneider

Über den Autor:in

Philipp Schneider

Als Senior Account Manager im Bereich Digital Analytics beschäftigt sich Philipp Schneider täglich mit allen Themen rund um Tracking, Reporting und Conversion-Optimierung. Ob hochkomplexe Implementierungen mit dem Google Tag Manager oder 0815-Tracking-Snippet – es gibt immer spannende Ansatzpunkte, um eine Webseite weiterzuentwickeln.